Bei rechtzeitiger Absage eines Termins durch den Kunden vor dem Termin entstehen keine Kosten. Als rechtzeitig wird ein Zeitraum von 24 Stunden vor dem Termin unterstellt. Für darunter liegende Absagen wird eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 100,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe veranschlagt. Anspruchsberechtigt ist insofern die Firma Hot & Sweet Kaiserslautern. Ist die Escort-Dame bereits am Einsatzort eingetroffen oder dorthin aufgebrochen und wird zum Zeitpunkt des Treffens oder unmittelbar davor das Treffen kundenseitig abgesagt, so können zusätzlich zur vorstehenden Stornogebühr die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt zum Geschäftssitz der Firma Hot & Sweet Kaiserslautern zu ersetzen sein, sofern diese von der selbstständigen Escort-Dame geltend gemacht werden. Auf die Geltendmachung hat die Firma Hot & Sweet Kaiserslautern keinen Einfluss. Die selbstständige Escort-Dame kann den Termin jederzeit absagen oder abbrechen, falls der Kunde sich vertragswidrig verhält. Unserer Erfahrung nach kommt ein Abbruch durch die selbstständige Escort-Dame insbesondere in Fällen mangelnder Körperhygiene des Kunden, unangemessener Umgangsformen dessen oder unzureichenden Verhältnissen hinsichtlich der Sauberkeit und/ oder des Komforts der Örtlichkeiten des Treffens in Betracht. Auf einen durch die Dame vorgenommenen Abbruch hat die Firma Hot & Sweet Kaiserslautern keinen Einfluss, ein kundenseitiger Schadensersatzanspruch hieraus gegen sie erwächst nicht. Im Falle der Verhinderung einer Dame wird, sofern ein Termin bereits fest vereinbart war, dem Kunden eine alternative Empfehlung angeboten. Sollte über diese Empfehlung keine Einigung erzielt werden, entstehen dem Kunden keine Kosten, er hat jedoch auch hier keinen Entschädigungsanspruch.